Rechtsprechung
   BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46725
BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17 (EP) (https://dejure.org/2018,46725)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 1 Ni 23/17 (EP) (https://dejure.org/2018,46725)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 1 Ni 23/17 (EP) (https://dejure.org/2018,46725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Der Beklagte hat nicht geltend gemacht - noch ist ersichtlich -, dass die Ausgestaltungen nach den jeweiligen Unteransprüchen zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten (BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Der Beklagte hat nicht geltend gemacht - noch ist ersichtlich -, dass die Ausgestaltungen nach den jeweiligen Unteransprüchen zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten (BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Aufgrund der nach Art. 69 Abs. 1 EPÜ sich maßgeblich am technischen Sinn- und Gesamtzusammenhang der Patentschrift orientierenden Betrachtung und Auslegung der Patentansprüche durch den angesprochenen Fachmann (vgl. BGH GRUR 2012, 1124, Rdn. 27 - Polymerschaum I) legt der Senat der Lehre nach Anspruch 1 folgendes Verständnis zugrunde:.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Für die Angaben der Beschreibung der Aufgabe der Erfindung gilt jedoch wie auch sonst für die Beschreibung der Vorrang des Patentanspruchs gegenüber dem übrigen Inhalt der Patentschrift (vgl. BGH GRUR 2010, 602, Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Sie können aber die vorstehende inhaltliche Bewertung des Standes der Technik weder begründen noch ersetzen (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient die Bestimmung des technischen Problems (der Aufgabe) in einem Nichtigkeitsverfahren dazu, den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung zu lokalisieren, um bei der anschließenden und hiervon zu trennenden Prüfung der Patentfähigkeit zu bewerten, ob die dafür vorgeschlagene Lösung durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2018, Rn. 10, X ZR 44/16; GRUR 2015, 356, Rn. 9 - Repaglinid).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Daher kann der Fachmann von ihnen vom Prinzip her Lösungen erwarten, wie er sie benötigt (BGH GRUR 2010, 992 - Ziehmaschinenzugeinheit II).
  • BGH, 13.03.2018 - X ZR 44/16

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient die Bestimmung des technischen Problems (der Aufgabe) in einem Nichtigkeitsverfahren dazu, den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung zu lokalisieren, um bei der anschließenden und hiervon zu trennenden Prüfung der Patentfähigkeit zu bewerten, ob die dafür vorgeschlagene Lösung durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2018, Rn. 10, X ZR 44/16; GRUR 2015, 356, Rn. 9 - Repaglinid).
  • BGH, 10.11.2020 - X ZR 4/19

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Federbeinlager" als

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 18.10.2018 - 1 Ni 23/17 (EP) -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht